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Leitern überprüfenFür Rollladenbauer Sascha Füllbrandt gehört die Leiter zum unverzichtbaren Hilfsmittel bei der täglichen Arbeit. Der Leverkusener Handwerker weiß, dass der Umgang mit der Steighilfe nicht ungefährlich ist. „Leitern werden stark beansprucht. Deshalb muss man sie auch regelmäßig kontrollieren“, sagt Füllbrandt. Vielen Arbeitgebern sei diese Verpflichtung nicht bekannt. „Solange nichts passiert, wird diese Überprüfung als Geldmacherei abgetan. Im Falle eines Unfalls schauen Versicherungen und Berufsgenossenschaften aber genau hin. Und das kann dann schnell teuer werden.“

Denn: Die Betriebssicherheitsverordnung § 3 Abs. 3 legt fest, dass Leitern und Tritte regelmäßig überprüft werden müssen – und zwar von einer dazu befähigten Person, die eine entsprechende Zertifizierung vorweisen kann. Außerdem ist jeder Betrieb, der eine Steighilfe benutzt, dazu verpflichtet, alle in Frage kommenden Mitarbeiter sowie etwaige Fremdfirmen über den sicheren Umgang mit der Leiter zu unterrichten. „Mir ist einmal ein Auftrag verloren gegangen, weil ich diese Überprüfung nicht vorweisen konnte und der Auftraggeber genau darauf geachtet hat“, erinnert sich Sascha Füllbrandt. Er ließ nicht nur seine Leitern fachmännisch überprüfen, sondern sich selbst direkt schulen. Als befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten führt er nun die Überprüfungen selbst durch und schult auch Mitarbeiter von Unternehmen.

Dokumentiert werden Unterrichtungen der Mitarbeiter per Unterschrift sowie die Prüfprotokolle der regelmäßigen Wartungen und mögliche Reparaturen in einem so genannten Leiterbuch. Die Steighilfen werden für eine korrekte Zuordnung mit einer Nummer versehen, zudem bekommen sie neben einer Betriebsanleitung in Form eines Piktogramms auch den Prüfstempel. „Die Zeitabstände für die Prüfungen richten sich nach den Betriebsverhältnissen“, erklärt Füllbrandt. Dies kann bei andauerndem und mit hoher Beanspruchung verbundenem Einsatz der Leiter eine tägliche Überprüfung bedeuten. Vorgeschrieben ist eine Prüfung zudem bei jedem Wechsel des Standortes. „Unabhängig von den Prüfungen durch befähigte Personen hat der Nutzer vor dem Gebrauch auf Eignung und Beschaffenheit zu achten“, so Füllbrandt.

Wichtig: Nicht jede Leiter eignet sich für jeden Einsatz. Eine Steighilfe, die beispielsweise zu einem speziellen Büromöbel-System gehört und entsprechend beschaffen ist, darf nicht für andere Zwecke verwendet werden. Leitern, die grobe Mängel aufweisen, müssen zudem aus dem Verkehr gezogen werden. Auch dafür ist der Leiter-Beauftragte im Betrieb verantwortlich.

Quelle: Newsletter der Wirtschaftsförderung Leverkusen, Juni 2013

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